Förderkriterien
Projekte, Aktionen und Veranstaltungen können gefördert werden,
wenn folgende Kriterien vorliegen:
- das Projekt/ die Aktion/ die Veranstaltung hat eine besondere Bedeutung für den Gemeindeverband, den Bezirk oder den Diözesanverband (z.B. Teambildung, Vernetzung, Vorhaben zur Gründung oder gegen die Auflösung von Gemeindeverbänden)
- das Projekt/ die Aktion/ die Veranstaltung ist in besonderer Weise geeignet, Anstoß für neue Inhalte oder Arbeitsmethoden der verbandlichen Arbeit zu geben
- das Projekt/ die Aktion/ die Veranstaltung hat einen besonderen öffentlichkeitswirksamen Charakter.
- das Projekt ist zeitlich begrenzt
- im Rahmen größerer Vorhaben (z.B. Spektakel, Kindertag...) können Teilprojekte, gefördert werden. (z.B. Kulturbeiträge, erlebnispädagogische Maßnahmen…)
Grundsätzliche Bedingungen für eine Förderung sind:
- eine inhaltliche Übereinstimmung/ Verbindung mit dem derzeitigen verbandlichen Schwerpunkt und/ oder den verbandlichen Grundlagen und Ziele liegt vor
- öffentliche Förderung und ein angemessener Eigenanteil allein reichen zur Finanzierung nicht aus
- das Projekt/ die Aktion/ die Veranstaltung darf keinen finanziellen Gewinn erbringen, der dem/ der Antragsteller/ -in zu Gute kommt
(eine Anschubfinanzierung ist bei Rückzahlung möglich)
Förderhöhe:
- anhand des Förderantrags beschließt der Vorstand des Fördervereins über die Förderhöhe
- Renovierungs- oder Gestaltungsmaßnahmen von Jugendräumen werden mit maximal 150 € gefördert
- Bekleidung (KJG-T-Shirts, Pullis…) wird mit maximal 20% des Einkaufspreises gefördert
Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind:
- Ferienfreizeiten
- Sportveranstaltungen
- satzungsgemäße Konferenzen des Verbandes
- Material für Gruppenstunden, Leiterrunden etc. („Alltagsgeschäft“)
Wie funktioniert die Förderung?
- Idee für außergewöhnliche KJG-Aktion haben
- formlosen Förderantrag mit Kostenvoranschlag an vorstand [at] foev [dot] de schicken
- Antwort über bewilligte Förderhöhe erhalten
- Aktion durchführen
- Belege über entstandene Kosten und ein Foto der Aktion schicken
- bewilligte Förderhöhe erhalten
- Foto auf www.foev.de bewundern
- auf nächste Idee für außergewöhnliche KJG-Aktion warten

