Förderkriterien


Projekte, Aktionen und Veranstaltungen können gefördert werden,
wenn folgende Kriterien vorliegen:



  • das Projekt/ die Aktion/ die Veranstaltung hat eine besondere Bedeutung für den Gemeindeverband, den Bezirk oder den Diözesanverband (z.B. Teambildung, Vernetzung, Vorhaben zur Gründung oder gegen die Auflösung von Gemeindeverbänden)

  • das Projekt/ die Aktion/ die Veranstaltung ist in besonderer Weise geeignet, Anstoß für neue Inhalte oder Arbeitsmethoden der verbandlichen Arbeit zu geben

  • das Projekt/ die Aktion/ die Veranstaltung hat einen besonderen öffentlichkeitswirksamen Charakter.

  • das Projekt ist zeitlich begrenzt

  • im Rahmen größerer Vorhaben (z.B. Spektakel, Kindertag...) können Teilprojekte, gefördert werden. (z.B. Kulturbeiträge, erlebnispädagogische Maßnahmen…)

Grundsätzliche Bedingungen für eine Förderung sind:



  • eine inhaltliche Übereinstimmung/ Verbindung mit dem derzeitigen verbandlichen Schwerpunkt und/ oder den verbandlichen Grundlagen und Ziele liegt vor

  • öffentliche Förderung und ein angemessener Eigenanteil allein reichen zur Finanzierung nicht aus

  • das Projekt/ die Aktion/ die Veranstaltung darf keinen finanziellen Gewinn erbringen, der dem/ der Antragsteller/ -in zu Gute kommt
    (eine Anschubfinanzierung ist bei Rückzahlung möglich)

Förderhöhe:



  • anhand des Förderantrags beschließt der Vorstand des Fördervereins über die Förderhöhe

  • Renovierungs- oder Gestaltungsmaßnahmen von Jugendräumen werden mit maximal 150 € gefördert

  • Bekleidung (KJG-T-Shirts, Pullis…) wird mit maximal 20% des Einkaufspreises gefördert

Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind:



  • Ferienfreizeiten

  • Sportveranstaltungen

  • satzungsgemäße Konferenzen des Verbandes

  • Material für Gruppenstunden, Leiterrunden etc. („Alltagsgeschäft“)

Wie funktioniert die Förderung?



  1. Idee für außergewöhnliche KJG-Aktion haben

  2. formlosen Förderantrag mit Kostenvoranschlag an vorstand [at] foev [dot] de schicken

  3. Antwort über bewilligte Förderhöhe erhalten

  4. Aktion durchführen

  5. Belege über entstandene Kosten und ein Foto der Aktion schicken

  6. bewilligte Förderhöhe erhalten

  7. Foto auf www.foev.de bewundern

  8. auf nächste Idee für außergewöhnliche KJG-Aktion warten